Pressemitteilung

Revision der Produktsicherheits-Richtlinie

Bonn, - Schwerpunktmäßig setzt sich der BLL dafür ein, die bisherige Systematik beizubehalten, d.h. Lebensmittel dem Anwendungsbereich der Richtlinie nicht zu unterwerfen, ausgenommen die Vorschriften über Rückruf und Warnung. Das Vorhaben, die Informationspflichten der Hersteller und Händler gegenüber den Behörden auszuweiten, wirft die Frage auf, ob künftig auch stille Rückrufe anzeigepflichtig werden sollen. Wenn durch einen Rückruf die Gefahr beseitigt werden kann, sind aus der Sicht des BLL darüber hinausgehende Maßnahmen unverhältnismäßig.

Das Schnellwarnsystem soll ausgebaut und durch Leitlinien zur Funktions- und Verfahrensweise ergänzt werden. Dieses Informationssystem ist ein unverzichtbares Instrument zur Sicherung des Verbraucherschutzes, allerdings muss es funktionsfähig und zwecktauglich ausgestattet werden. Das jetzige System leidet an Überfrachtung durch Mitteilungen mit unvollständigen oder Bagatell-Informationen. Notwendig erscheint eine deutliche Trennung zwischen „Warnungen“ und „Informationen“; bei der derzeitigen Funktionsweise des Systems wird dies zu wenig erkennbar differenziert.

Die Bundesregierung zeigt Verständnis für die Anliegen der Wirtschaft und bemüht sich derzeit um deren Durchsetzung in der Ratsarbeitsgruppe.

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