Enthalten Produkte mit Hinweis „ohne künstliche Aromastoffe“ trotzdem Aromastoffe, z. B. aus Sägespänen?
Aromastoffe sind flüchtige Substanzen. Diese Tatsache kennt jeder, der Kaffeepulver über längere Zeit offen stehen lässt. Das typische Kaffeearoma verflüchtigt sich und der gebrühte Kaffee schmeckt fade. Die flüchtigen Verbindungen gehen auch durch Hitze oder Druck verloren.
Und dieser Verlust muss in der industriellen Produktion ersetzt werden. Denn anders als die Gerichte, die man zu Hause selbst kocht und die sofort serviert werden, werden fertige Produkte transportiert und gelagert, bevor sie den Verbraucher erreichen. Eine Aromatisierung von Lebensmitteln ist also notwendig, da der Verlust an Aromastoffen bei deren Zubereitung oder Verarbeitung wieder ausgeglichen werden muss. Anderenfalls würde der Verbraucher ein solches Lebensmittel nicht akzeptieren, da es fremdartig riechen und schmecken würde.
Im Übrigen soll ein Lebensmittel unter einem bestimmten Namen auch immer zuverlässig gleich schmecken. Dabei ist zu beachten, dass Rohstoffe zur Gewinnung natürlicher Aromen nicht immer in gleichbleibender Qualität, in ausreichenden Mengen und zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen. Die gesamte Weltvanilleproduktion würde gerade einmal den Bedarf von Deutschland decken. Auch die Erdbeerproduktion der Welt reicht nicht aus, um genügend natürliche Erdbeeraromen herstellen zu können. Um Erdbeeraroma aus Erdbeeren zu gewinnen, benötigt man 10.000 Kilogramm Erdbeeren, um ein Kilogramm konzentrierte Erdbeeraromastoffe herauszubekommen. Deshalb nutzt die Aromenindustrie natürlich auch andere Ausgangsmaterialien, aber definitiv keine Sägespäne. Die Behauptung, Erdbeeraroma würde aus Sägespänen hergestellt werden, ist schlichtweg falsch. Selbst die Stiftung Warentest bestätigte dies in der Ausgabe vom Juli 2011. Aus Holz kann man z. B. Zimt oder auch Sandelholz gewinnen.
Die gesetzliche Grundlage besagt, dass ein Aroma, das aus pflanzlichen, tierischen oder mikrobiologischen Materialien gewonnen und durch physikalische, enzymatische oder mikrobiologische Verfahren hergestellt wird – und eben nicht durch chemische – als „natürlich“ bezeichnet werden darf (EU-Aromenverordnung). Dabei müssen diese Aromen nicht aus dem Lebensmittel stammen, dessen Geschmack nachgebildet wird. Nur wenn ein ausdrücklicher Hinweis auf die Rohstoffquelle erfolgt, müssen die aromatisierenden Bestandteile überwiegend aus der genannten Quelle stammen.