Richtlinie

Richtlinie für Fruchtzubereitungen zur Herstellung von Milcherzeugnissen

Mit der ersten Veröffentlichung der Richtlinie für Teil I „Fruchtzubereitungen zur Herstellung von Milchprodukten“ und Teil II „Bezeichnungen von Fruchtjoghurterzeugnissen“ im Jahr 1979 durch den Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) wurde der Verkehrsauffassung und dem Informationsbedürfnis der Verbraucher in dem rasant wachsenden Markt dieser Milchprodukte Rechnung getragen.

Der BLL hatte die vom Bundesverband der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie e. V. (BOGK) und vom Milchindustrie-Verband e. V. (MIV) vorgelegte Neufassung der Richtlinie für Fruchtzubereitungen zur Herstellung von Milcherzeugnissen in seinen Gremien unter Hinzuziehung aller fachlich berührten Kreise der Lebensmittelwirtschaft
überprüft und als Verkehrsauffassung der Lebensmittelwirtschaft gebilligt. 

Der BLL hatte im Januar 2016 die vorliegende Neufassung der Richtlinie für Fruchtzubereitungen zur Herstellung von Milcherzeugnissen veröffentlicht. Die Richtlinie aus dem Jahr 1979 ist somit als überholt anzusehen.

Im November 2024 hat der Lebensmittelverband Deutschland e. V. (ehemals Bund für Lebensmittelrecht- und Lebensmittelkunde – BLL) die Richtlinie inhaltlich unverändert im neuen Layout veröffentlicht.

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