Richtlinie zur Beurteilung von Senf
Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. (ehemals Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. – BLL) hat die von Kulinaria Deutschland e. V. – Verband der Hersteller kulinarischer Lebensmittel – vorgelegte Richtlinie zur Beurteilung von Senf veröffentlicht.
Diese Richtlinie geht zurück auf eine Vorgängerversion des Verbandes der deutschen Senfindustrie (nach Verschmelzung mit dem Bundesverband der Deutschen Feinkostindustrie sowie den Verbänden der Essig- und der Suppenindustrie heute: Kulinaria Deutschland e. V.) aus dem Jahr 1981 und berücksichtigt die Entwicklung seit der letzten Aktualisierung.
Im Jahr 2015 wurde auf europäischer Ebene der aktualisierte „Code of Practice Mustard“ veröffentlicht. Die vorliegende Richtlinie zur Beurteilung von Senf wurde im Einklang mit dem Code of Practice im Jahr 2019 überarbeitet und enthält noch einige zusätzliche Erläuterungen. Anspruch der Richtlinie ist die Beschreibung des aktuellen redlichen Handelsbrauchs für den Verkehr mit Senf.
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) hat die vorliegende Richtlinie im April 2019 in seinen Gremien unter Hinzuziehung aller fachlich berührten Kreise der Lebensmittelwirtschaft überprüft und als Verkehrsauffassung der Lebensmittelwirtschaft gebilligt.
Der Lebensmittelverband Deutschland hat die Richtlinie zur Beurteilung von Senf im Jahr 2024 inhaltlich unverändert im neuen Layout veröffentlicht.