Leitfaden / Leitlinie

Merkblatt „Coffee to go“ - Hygiene beim Umgang mit kundeneigenen Bechern zur Abgabe von Heißgetränken in Bedienung oder Selbstbedienung

Mehrwegbecher für den "Coffee to go" selbst mitzubringen, ist mittlerweile weit verbreitet: 2019 nutzte bereits jede:r zweite Kaffeetrinker:in, die auf dem Weg zur Arbeit ein Kaffeegetränk holte, einen eigenen Mehrwegbecher. Das Merkblatt für den Umgang mit mitgebrachten Coffee-to-go-Bechern hat der Lebensmittelverband Deutschland (damals: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, BLL) im Februar 2018 veröffentlicht. Es gilt als wirtschaftsseitige Leitlinie.

Diese Leitlinie entstand unter Mitwirkung folgender Verbände: Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH), Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft, Deutscher Konditorenbund sowie Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks. Die Leitlinie ist von allen Bundesländern und damit bundesweit von den Überwachungsbehörden anerkannt und gibt deshalb den verantwortlichen Lebensmittelunternehmen besondere Verfahrenssicherheit.

Versandkosten

Die Versandkostenpauschale beträgt 5,00 Euro und beinhaltet Material- und Arbeitskosten sowie das Versandporto.