Leitfaden "Die Herkunftskennzeichnung für primäre Zutat(en) anderer Herkunft bei Nahrungsergänzungsmitteln"
Seit dem 1. April 2020 muss die Herkunft der wesentlichen Zutat (sog. primäre Zutat) eines Lebensmittels grundsätzlich angegeben werden, wenn das Ursprungsland oder der Herkunftsort des Lebensmittels genannt ist (z. B. durch die Auslobung „made in Germany“), die primäre Zutat jedoch nicht aus diesem Land bzw. von diesem Ort stammt.
In dem Leitfaden „Die Herkunftskennzeichnung für primäre Zutat(en) anderer Herkunft bei Nahrungsergänzungsmitteln“ werden die Vorgaben zusammenfassend dargestellt und die Bedeutung dieser Regelungen in Bezug auf Nahrungsergänzungsmittel erläutert.