Ethylenoxid

Ethylenoxid ist ein Gas, das zur Entkeimung und zur Begasung eingesetzt wird und als Rückstand oder Kontaminante in Lebensmitteln auftreten kann. Sein Einsatz in der EU ist nicht erlaubt.

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Warnmeldungen zu Ethylenoxid in Sesamsamen

Am 9. September 2020 wurde von Belgien eine erste Warnmeldung im Europäischen Schnellwarnsystem (RASFF) zu Funden von Ethylenoxid in Sesamsamen aus Indien veröffentlicht. Zu dieser Notifzierung gab es eine längere Liste an Folgemeldungen. Außerdem folgten im Laufe der Zeit eine Vielzahl weiterer Warnmeldungen im RASFF zu Sesamsamen aus Indien oder Produkten, in denen diese Sesamsamen eingesetzt worden waren. Die Sesamsamen stammten offenbar in erster Linie aus Schiffsladungen, die über die Niederlande in die EU gelangt sind, und dann über die Niederlande und Belgien auf weitere Länder verteilt wurden.

Maßnahmen und Rückstandshöchstgehalte

Am 9. Oktober 2020 fand auf europäischer Ebene eine Sondersitzung der „Food and Feed Crisis Coordinators“ statt, auf der verschiedene Maßnahmen zum gemeinsamen weiteren Vorgehen in der EU vereinbart wurden. So wurde zum einen beschlossen, den Rückstandshöchstgehalt (RHG) gemäß der europäischen Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Pestizidrückstände in Lebensmitteln anzuwenden (0,05 mg/kg für Ethylenoxid in Sesamsamen) und Sesamsamen und damit hergestellte Ware im Falle der Überschreitung dieses RHG vom Markt zu nehmen. Zum anderen verständigten sich die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten darauf, die Bedingungen für die Einfuhr von Sesamsamen aus Indien kurzfristig zu verschärfen. Die entsprechende Verordnung (EU) 2020/1540 wurde am 23. Oktober 2020 veröffentlicht und ist seit dem 26. Oktober 2020 gültig. Mit der Verordnung wurde neben der schon bestehenden Kontrollfrequenz von 20 % der Lieferungen in Bezug auf Salmonellen eine Kontrollfrequenz von 50 % der Lieferungen in Bezug auf Pestizidrückstände eingeführt. Weiterhin muss die amtliche Bescheinigung („health certificate“), die die Lieferungen begleitet, auch die Angabe enthalten, dass die Erzeugnisse auf die zu überwachenden Pestizidrückstände untersucht wurden und den Vorschriften der Europäischen Union entsprechen.

Die Maßnahmen, die in der Sondersitzung am 9. Oktober 2020 getroffen wurden, waren vor allem dadurch begründet, dass Ethylenoxid als genotoxisches Karzinogen eingestuft wurde. Allerdings gilt der Rückstandshöchstgehalt gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 für einen Summenparameter, der sich aus dem Wirkstoff Ethylenoxid und seinem Reaktionsprodukt mit Chloriden (oder anderen chlorhaltigen Verbindungen) 2-Chlorethanol zusammengesetzt. Das Ergebnis wird als „Ethylenoxid“ ausgedrückt. In der Folge wurde bekannt, dass in den Sesamproben (nahezu) ausschließlich 2-Chlorethanol nachgewiesen wurde. Dies verwundert nicht, denn Ethylenoxid ist ein Gas und zudem hochreaktiv, was seine Einstufung als genotoxisches Karzinogen erklärt. 2-Chlorethanol hingegen ist eine stabile Verbindung mit einer komplett anderen Molekülstruktur, was nahelegt, dass sie auch toxikologisch anders bewertet werden müsste. So existieren beispielsweise in den USA und Kanada getrennte Rückstandshöchstgehalte für Ethylenoxid und 2-Chlorethanol. Für Ethylenoxid in Sesamsamen gilt in diesen Ländern ein RHG von 7 mg/kg, für 2-Chlorethanol ein RHG von 940 mg/kg. Diese RHG gehen auf eine Risikobewertung und einen daraus abgeleiteten Vorschlag der EPA (Environmental Protection Agency) aus 2004 zurück. Demgegenüber ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in seiner aktuellen Stellungnahme vom 23. Dezember 2020 zu dem Schluss gelangt, dass 2-Chlorethanol bis zur Vorlage neuer toxikologischer Daten aus Vorsorgegründen wie Ethylenoxid behandelt werden sollte.

Ursachen für Funde von Ethylenoxid in Sesamsamen aus Indien

Für Befunde von Ethylenoxid in Sesamsamen gibt es den Nachforschungen der Wirtschaft zufolge unterschiedliche Gründe. So deuten höhere Befunde auf eine aktive Behandlung der Sesamsamen mit Ethylenoxid vor ihrem Export hin, um ein mikrobiologisch sicheres Produkt verschiffen zu können. Dies könnte u. a. auch darauf zurückzuführen sein, dass es in der EU bereits seit einiger Zeit verschärfte Einfuhrbedingungen für Sesamsamen aus Indien in Bezug auf Salmonellen gibt. Niedrigere Befunde lassen hingegen eher auf Kontaminationen durch mit Ethylenoxid begaste Schiffscontainer o. ä. schließen. Ein Pflanzenschutzmitteleinsatz scheint als Ursache hingegen ausgeschlossen zu sein.