Beta-Carotin: Freiwillige Selbstbeschränkung der Wirtschaft (2001)

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus ATBC und CARET hat sich die Wirtschaft 2001 zu einer Selbstbeschränkung verpflichtet:

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In Getränken setzt sie nicht mehr als 2 mg isoliertes Beta-Carotin pro 100 ml ein. Nahrungsergänzungsmittel, deren Verzehrsempfehlungen über 4,8 mg isoliertes Beta-Carotin liegt, werden entweder mit einem Hinweis gekennzeichnet, dass dieses Produkt für starke Raucher nicht geeignet ist oder es wird ein Hinweis aufgenommen, dass die Anwendung zeitlich begrenzt erfolgen soll.

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