Beta-Carotin: Freiwillige Selbstbeschränkung der Wirtschaft (2001)
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus ATBC und CARET hat sich die Wirtschaft 2001 zu einer Selbstbeschränkung verpflichtet:
In Getränken setzt sie nicht mehr als 2 mg isoliertes Beta-Carotin pro 100 ml ein. Nahrungsergänzungsmittel, deren Verzehrsempfehlungen über 4,8 mg isoliertes Beta-Carotin liegt, werden entweder mit einem Hinweis gekennzeichnet, dass dieses Produkt für starke Raucher nicht geeignet ist oder es wird ein Hinweis aufgenommen, dass die Anwendung zeitlich begrenzt erfolgen soll.