Preisangabe
Bei jedem Produkt muss an oder in der Nähe der Verpackung der Endpreis des Lebensmittels sowie der Grundpreis (pro 100 g/ml bzw. 1 kg/l) angegeben werden.
Der Endpreis eines Lebensmittels ist entweder auf der Verpackung oder in der Nähe der Ware, z. B. am Regal auszuweisen. Weiterhin ist bei allen Lebensmitteln, die nach Gewicht oder Volumen angeboten werden, der Grundpreis anzugeben.
Der Grundpreis ist der Preis pro 100 g/ml bzw. 1 kg/l. Ziel der Angabe ist die Möglichkeit zum Preisvergleich unabhängig von der angebotenen Menge. Ausgenommen von der Verpflichtung zur Grundpreisangabe sind unter anderem kleine Direktvermarkter sowie kleine Einzelhandelsgeschäfte, bei denen die Warenausgabe überwiegend im Wege der Bedienung erfolgt. Auch wenn Grundpreis und Endpreis identisch sind, weil etwa eine 100 g Tafel Schokolade angeboten wird, ist die zusätzliche Grundpreisangabe nicht erforderlich, ebenso nicht, wenn Ware mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum zu einem reduzierten Preis angeboten wird.