Name
Bezeichnung des Lebensmittels und Markenname
Die Verkehrsbezeichnung (Bezeichnung des Lebensmittels) muss klar, sachlich und allgemein verständlich beschreiben, um welches Lebensmittel es sich handelt. Manchmal ist die Bezeichnung rechtlich vorgeschrieben. So wird z. B. der Begriff „Milchschokolade“ in der Kakaoverordnung definiert und der Begriff „Emmentaler“ in der Käseverordnung. Besteht keine rechtliche Vorschrift, wird entweder eine allgemein übliche Bezeichnung wie „Königsberger Klopse“ oder eine Beschreibung wie „Salami mit Kräuterrand“ verwendet. Viele der üblichen Verkehrsbezeichnungen sind in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches verzeichnet.
Markenname
Zusätzlich zur Verkehrsbezeichnung geben die Hersteller ihren Produkten Fantasiebezeichnungen oder Markennamen, damit man sie von den Erzeugnissen anderer Hersteller unterscheiden kann. Oft weisen diese Bezeichnungen die Verbraucher auf besondere Eigenschaften der Produkte hin, Fantasiebezeichnungen können die Verkehrsbezeichnung aber nicht ersetzen. Für eine bewusste Kaufentscheidung ist es wichtig, die Verkehrsbezeichnung und einen Fantasienamen unterscheiden zu können und ihren Aussagewert zu kennen.