Coronavirus

Übertragung durch Lebensmittel unwahrscheinlich

- Nach Bekanntwerden der ersten Krankheitsfälle hierzulande durch SARS-CoV-2 (vormals 2019-nCoV, „neuartiges Coronavirus“) häufen sich auch Fragen zum Umgang mit Lebensmittelimporten aus China.

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Nach Bekanntwerden der ersten Krankheitsfälle hierzulande durch SARS-CoV-2 (vormals 2019-nCoV, „neuartiges Coronavirus“) häufen sich auch Fragen zum Umgang mit Lebensmittelimporten aus China.

Hierzu möchten wir auf zwei wichtige aktuelle wissenschaftsbasierte Mitteilungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) aufmerksam machen.

Das RKI schreibt in seinem Fragen- und Antwortenkatalog unter der Frage „Besteht die Gefahr, sich über importierte Lebensmittel, Oberflächen oder Gegenstände mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) anzustecken?“: „Eine Übertragung über unbelebte Oberflächen [ist] bisher nicht dokumentiert. Eine Infektion mit SARS-CoV-2 über Oberflächen, die nicht zur direkten Umgebung eines symptomatischen Patienten gehören, wie z.B. importierte Waren, Postsendungen oder Gepäck, erscheint daher unwahrscheinlich.“

Auch das BfR hat am 29. Januar 2020 eine Stellungnahme veröffentlicht und hält „eine Übertragung des Erregers über Lebensmittel auf den Menschen nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand für unwahrscheinlich. [...] Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen über den Kontakt mit Produkten, Bedarfsgegenständen oder durch Lebensmittel gibt es, auch beim aktuellen Ausbruch, bisher nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine Belege.“

Und auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat inzwischen darauf hingewiesen, dass das Coronavirus nach derzeitigem Kenntnisstand nicht durch Lebensmittel übertragen werden kann. Erfahrungen von früheren Ausbrüchen verwandter Erreger von Krankheiten wie SARS und MERS hätten gezeigt, dass eine Ansteckung durch den Verzehr von Lebensmitteln nicht vorkomme. Derzeit gebe es keine Hinweise darauf, dass sich das neue Coronavirus anders verhalte, heißt es in einer Erklärung der EFSA vom 9. März 2020.

Infektionsschutz und Küchenhygiene beachten

RKI und BfR verweisen darüber hinaus auf die wichtigen Regeln zum Infektionsschutz wie das Verhalten bei Husten, Niesen und Händehygiene sowie auf die allgemein geltenden Küchen-Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln. Diese einzuhalten ist in Zeiten der Grippewellen nicht verkehrt.

Stand: 10. März 2020 (Bearbeitet 24. Februar 2020: Virusname aktualisiert, Statement RKI aktualisiert; bearbeitet 10. März: EFSA hinzugefügt).